Immobilien / FAQ

Die wichtigsten bzw. meistgestellten Fragen zum Thema einer Immobilie

Grundsätzlich kann der Immobilienwert nicht pauschalisiert werden. Da der Wert einer Immobilie von sehr vielen Faktoren abhängt, wie z. B. Lage, Grundstücksfläche, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Wohnfläche, Zimmeranzahl sowie die aktuelle Situation vor Ort auf dem Immobilienmarkt. Ebenso spielt hier auch das Angebot und die Nachfrage eine große Rolle.

Selbstverständlich können Sie Ihre Immobilie auch ohne Immobilienmakler verkaufen. Hier sollten Sie sich ernsthaft mit der Immobilienmaterie auseinandersetzen und ausreichend Zeit einplanen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Bei dem großen Angebot an Immobilienmaklern ist dies keine leichte Entscheidung. Letztendlich geht es um Ihre Immobilie und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Hier spielt sicherlich die Qualifikation des Maklers eine bedeutende Rolle.

Sollten Sie keinen qualifizierter Makleralleinauftrag abgeschlossen haben, so können Sie weitere Makler zeitlich beauftragen.

Allerdings bieten sich für den Verkäufer durch ein qualifizierter Makleralleinauftrag nachfolgende Vorteile. 

Potentielle Interessenten werden nicht abgeschreckt, weil mehrere Makler dieselbe Immobilie anbieten. Schlimmstenfalls sogar mit unterschiedlichen Preisen.

Nur der allein beauftragte Makler hat die volle Kontrolle über das Marketing und ist in der Lage, eine durchdachte, auf Ihre Immobilie abgestimmte Vermarktungsstrategie zu entwickeln. Sind mehrere Makler beauftragt, kann es vorkommen, dass keiner sich wirklich intensiv mit Ihrer Immobilie befasst.

Der qualifizierte Makleralleinauftrag garantiert hohes Engagement, denn er signalisiert dem beauftragten Makler, dass es sich nur auszahlt, wenn er sich mit aller Energie für einen möglichst profitablen Verkauf einsetzt. Dazu verpflichtet er sich gegenüber dem Eigentümer.

Die Kostenhöhe richtet sich beim Verkauf einer Immobilie nach dem Wert der Immobilie und der individuellen Verkaufssituation.

Nachfolgende Kosten sind hier evtl. zu erwarten:

Kosten für den Energieausweis:

Ein Energieausweis ist beim Verkauf einer Immobilie seit dem 01.05.2014 Pflicht. Die Kosten liegen je nach der benötigten Art des Energieausweises zwischen 25 € und 500 €.

Notargebühren:
Für die Löschung von Rechten Dritter berechnet der Notar für den Verkäufer z.B. bei einem Geschäftswert von 300.000 € ca. 250 €.

Wertgutachten
Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Immobilien-Sachverständiger liegen z. B. bei einem Verkehrswert einer Immobilie in Höhe von 300.000 € bei ca. 1.700 €.

Was ist eine Spekulationssteuer?

Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf bzw. der Fertigstellung veräußert und haben Sie die Immobilie nicht mindestens in den vorangegangenen 2 Jahren selbst bewohnt liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Die daraus entstanden Einnahmen müssen dann versteuert werden. Die Höhe der Steuer bemisst sich am persönlichen Steuersatz.

Hier möchten wir Sie lediglich auf eine evtl. Steuerproblematik aufmerksam machen. Bitte sprechen Sie diesen Punkt unbedingt bei Ihrem Steuerberater an.

Beim Verkauf einer Immobilie werden alle objektrelevanten Informationen für die Käuferseite sowie das finanzierende Kreditinstitut benötigt. Sollten evtl. Unterlagen nicht mehr vorliegen, so werden wir Ihnen hier bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen gerne behilflich sein.

Bei einer Vermietung sind in der Regel persönliche Unterlagen des Mietinteressenten erforderlich, damit die Vermieterseite den zukünftigen Mieter etwas einschätzen kann. Hierzu müssen eine Selbstauskunft, die Bestätigung der Mietschuldenfreiheit sowie die letzten drei Einkommensnachweise vorgelegt werden.

Nach Absprach mit der Eigentümerseite werden die Besichtigungstermine durch uns mit den Kauf- oder Mietinteressenten vereinbart und durchgeführt. Aus dem vorgenannten Grund muss der Eigentümer bei der Besichtigung nicht anwesend sein.

Nach einer erfolgreichen Immobilienvermittlung wird die Courtage des Maklers fällig. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. nach Abschluss des Kaufvertrags beim Notar oder nach Abschluss des Mietervertrags. Die Maklercourtage in Bayern liegt in der Regel bei 3,57 % des beurkundeten Verkaufspreises der Immobilie.

Am 01.06.2015 trat das neue Bestellerprinzip in Kraft, welches die provisionsfreie Vermittlung von Wohnimmobilien bei der Vermietung regelt. Diese Regelung besagt, dass bei der immer derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler mit der Vermittlung der Immobilie beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter und nicht mehr der Mieter, der die Provision zu zahlen hat.

Das Bestellerprinzip gilt allerdings nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.

Grundsätzlich erstellt der Vermieter den Mietvertrag. Für die Erstellung des Mietvertrages ist in der Regel der Vermieter zuständig. Da sich aber auch in diesem Bereich immer wieder Gesetzesänderung ergeben, stehen wir Ihnen hier ebenfalls gerne zur Seite.

Nach der Freigabe des Notars, kann die Immobilie an den Käufer übergeben werden. Hier wird gemeinsam mit dem Verkäufer und Käufer ein Termin vereinbart. Bei diesem Termin werden sämtliche Schlüssel, Objekt- und Versicherungsunterlagen sowie der Energieausweis an den Käufer übergeben.  Dies wird schriftlich in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Ebenso werden die Zählerstände wie z. b. Strom, Wasser, Gas im Übergabeprotokoll festgehalten.