Energieausweis

Gemäß EnEV ist die Ausfertigung eines Energieausweises festgelegt. Der Energieausweis muss bei einer Neuvermietung oder bei Verkauf vorgelegt werden. Hier gibt es zwei Arten von Energieausweis, den Verbrauchausweis oder den Bedarfsausweis. Beide Energieausweise sind 10 Jahre lang gültig. Fallen größere energetische Veränderungen an, so muss er neu erstellt werden.

Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand der Immobilie. Die Interessentensollen eine objektiv Information darüber bekommen, mit welchen Energiekosten sie künftig rechnen müssen.

In Inseraten oder im Exposé müssen nachfolgende Werte aus dem Energieausweis angegeben werden.

• Endenergiebedarf oder -verbrauch wird in Kilowattstunde pro qm,

• der Hautenergieträger der Gebäudeheizung sowie

• das Baujahr des Gebäudes

Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert dem Interessentenvorgelegt werden. Findet hier keine Besichtigung statt, so muss der Energieausweis spätestens bei Vertragsabschluss vorgelegt werden.

In nachfolgenden Ausnahmesituationen muss ein Energieausweis nicht vorgelegt werden.

• wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder

• wenn es weniger als 50 qm Wohnfläche hat Nachfolgende zwei Arten des Energieausweises gibt es:

• Der Verbrauchausweis (wird anhand von Verbrauchsdaten erstellt) Dieser gilt für Wohngebäude, -mit Bauantrag ab dem 01.11.1977 oder

• mit mehr als vier Wohneinheiten oder -das Gebäude wurde auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von1977 modernisiert

• Der Bedarfsausweis (wird nach berechneten Energiebedarf des Gebäudes erstellt)Dieser gilt in der Regel für Wohngebäude

• bis vier Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden und nicht mindestens auf Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden

• die in den letzten drei Jahren keine Heizkosten bzw. Verbrauchsabrechnungen vorliegen haben

• also Neubau, der neu fertiggestellt wurde

Der Unterschied in den oben aufgeführten Energieausweisen liegt daran, dass der Bedarfsausweis zwar teurer ist, aber dafür aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis. Aus dem Bedarfsausweis können sich Modernisierungsmaßnahmen ableiten, die sich langfristig auszahlen.

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