Was passiert nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie?

08.08.2022| Foto von cottonbro

Eine Scheidung oder Trennung ist an sich bereits eine große emotionale Belastung. Oft kommt dann zusätzlich die Frage auf, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Welche Möglichkeiten es gibt und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Kaum jemand zieht während der Trauung in Betracht, dass die Ehe womöglich wieder geschieden wird. Umso ratloser sind Betroffene dann, wenn es eben doch dazu kommt. Daher möchten wir Ihnen hiermit einen Überblick darüber geben, wie Sie mit Ihrer Immobilie verfahren können. Wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben Eheleute automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft, in der jeder über sein eigenes Vermögen verfügt.

Wird die Ehe geschieden, findet ein Zugewinnausgleich statt. Das heißt: Wer während der Ehe das größere Vermögen hinzugewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz an den Partner. Dies betrifft in den meisten Fällen auch die gemeinsame Immobilie. Doch wie sieht das in der Praxis aus? Schließlich können Sie Ihre Immobilie nicht einfach in der Mitte durchsägen. Wenn beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, müssen sie sich gemeinsam darauf einigen, was mit der Immobilie geschieht.

 

Drei grundsätzliche Möglichkeiten

Im Grunde stehen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

  1. Die Immobilie wird einem von beiden Partnern übertragen. Dieser wird alleiniger Eigentümer und kann in dem Haus wohnen bleiben. Er ist dann dazu verpflichtet, den anderen Partner ausbezahlen.
  2. Die Immobilie wird vermietet. Beide Partner bleiben Besitzer der Immobilie und vermieten diese. Dies setzt jedoch voraus, dass beide Partner einvernehmlich und im Guten auseinandergehen und gemeinsam als Vermieter auftreten können.
  3. Die Immobilie wird verkauft. Dies ist oft die einfachste Lösung, da so die Schulden getilgt werden können und beiden Partnern ein Neustart ermöglicht wird.

Wichtig ist, dass eine einvernehmliche Entscheidung beigeführt wird. Denn so schwierig und emotional die Situation auch sein mag – wenn sich beide nicht auf eine Lösung einigen können oder wollen, droht im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung. Diese sollten Sie unbedingt vermeiden, da der daraus erzielte Erlös meist deutlich unter dem Wert Ihrer Immobilie liegt und beide Partner dadurch finanzielle Verluste machen.

 

Wir unterstützen Sie!

Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer konkreten Situation und gehen alle Entscheidungsmöglichkeiten mit Ihnen zusammen durch. Denn nur auf Basis valider und umfangreicher Informationen können Sie eine Entscheidung treffen, die Sie in Zukunft nicht bereuen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich fachgerecht von einem Immobilienexperten beraten zu lassen und vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch mit NOHA IMMOBILIEN.